Oktober 2024
Das ist das am 21.10.2024 veröffentlichte Urteil des OVG Münster. Es stellt keinen Sieg in der Sache dar (die einzelnen Klagepunkte hat das Gericht weder geprüft noch entschieden), sondern ist das Ergebnis einer dilettantischen und oberflächlichen juristischen Begleitung eines komplexen, komplizierten Planfest-stellungsverfahrens sowohl durch das Land als auch den Bund:
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Ausbau der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf ist rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit (heute den Beteiligten bekanntgegebenem) Urteil vom 09.10.2024 entschieden und den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte Ende des Jahres 2023 den vierspurigen Ausbau der L 419 (Parkstraße) als Landesstraße fest. Das Vorhaben ist Teil der sogenannten Südumgehung Wuppertal zwischen der A 46 und der A 1. Mit dem Aus-bau soll die L 419 über eine neue Anschlussstelle unmittelbar an die A 1 angebunden werden. Der an-gefochtene Planfeststellungsbeschluss umfasst den 1. Bauabschnitt, mit dem der Aus-bau der bestehenden L 419 als „autobahnähnliche Straße“ er-folgen soll. Im 2. Bauab-schnitt soll der Ausbau bis zur A 1 einschließlich des Umbaus der Anschlussstelle Wup-pertal-Ronsdorf zur Doppelanschlussstelle erfolgen. Die gegen den Planfeststellungs-beschluss für den 1. Bauabschnitt gerichtete Klage einer nach dem Umwelt-Rechtsbe-helfsgesetz anerkannten Vereinigung und einer vom Plan betroffenen Grundstücksei-gentümerin hatte beim erstinstanzlich zuständigen Oberverwaltungsgericht Erfolg.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 11. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Der Planfeststellungsbeschluss ist schon mangels Zuständigkeit des Landes rechtswidrig. Die Zuständigkeit folgt nicht aus dem Landesstraßenrecht, da das Vorhaben als Bun-desstraße und nicht als Landesstraße einzustufen ist. Nach dem Planfeststellungsbe-schluss soll die L 419 ausdrücklich nach ihrem Ausbau dem weiträumigen Verkehr im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes dienen. Zudem kommt es auf den erstrebten Endzustand der Gesamtplanung und nicht isoliert auf einzelne Bauabschnitte an. Daher steht der Einstufung als Bundesstraße nicht entgegen, dass das Vorhaben erst mit dem 2. Bauabschnitt an die A 1 angeschlossen werden soll. Der Ausbau der L 419 ist aus-drücklich als Landesstraße auf der Grundlage des Landesstraßenrechts geplant worden, weshalb auch eine Zuständigkeit des Landes im Auftrag des Bundes ausscheidet. Unab-hängig von der Frage der Zuständigkeit ist es verfahrensfehlerhaft, eine Bundesstraße auf der Grundlage des Landesstraßenrechts zu planen.
Die fehlerhafte Einordnung als Landesstraße hat zur Folge, dass der Planfeststellungs-beschluss auch aus materiellen Gründen rechtswidrig ist. Es fehlt an der erforderlichen Planrechtfertigung, weil der Bedarf für das Vorhaben nicht nach dem Maßstab des Bun-desfernstraßenrechts gemessen worden ist. Auch konnte das Land aufgrund der fehler-haften Einstufung die von einer Bundesstraße ausgehenden (jedenfalls rechtlich) stär-keren Belastungen der betroffenen Bürger nicht berücksichtigen.
Da es sich um einen grundlegenden Planungsfehler handelt, hat der Senat den Planfest-stellungsbeschluss insgesamt aufgehoben.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Aktenzeichen: 11 D 40/24.AK
Wir stellen uns daraufhin diese Fragen:
Wie kann es sein, dass
• die hochbezahlten Verkehrsjuristen von Bund und Land die Grundlagen ih-rer Materie nicht beherrschen?
• das Land mehr als 10 Jahre an der Tatsache vorbei plant, ohne zu wissen, dass es garnicht für die Planung zuständig ist?
• uns Bund und Land auf unsere schon vor drei Jahren gestellte Frage, ob die L419 zuvor in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden muss, unisono erklären, dass der Ausbau einer Landesstraße nach Landes-recht erfolgen muss, unabhängig davon, ob daraus später einen Bundes-straße wird? Haben diese Antwortgeber jetzt eigentlich uns gegenüber ein schlechtes Gewissen, weil wir deren Antwort öffentlich immer wieder be-stätigt haben?
• uns der Bundesverkehrsminister auf unsere Anfrage zu 2. Bauabschnitt im August 2023 schriftlich erklärt, dass das Land den 1. Bauabschnitt und der Bund den 2. Bauabschnitt plane?
• derselbe Staatssekretär auf Nachfrage gegenüber dem Landesverkehrs-ministerium (nachdem dort erste Hinweise auftauchten, dass das OVG in die jetzt bestätigte Richtung entscheiden könnte) erklärt, dass es ein in-haltgleiches Urteil schon in Bayern gegeben habe?
• diese entscheidende Information nicht weitergegeben wurde?
• dafür (wie zu erwarten) niemand zur Rechenschaft gezogen wird? Schließlich sind schon wesentliche Mittel in Planung und Vorarbeiten ge-flossen!
Unser Fazit= ein absoluter SKANDAL!!!
September 2024
- Der Verkehr wird auch ohne Ausbau zunehmen
- Die schon heute unterdimensionierte L 419 wird weiter frequentiert
- Die seit Jahren bestehenden Dauerstaus in beiden Richtungen werden größer
- Die bisherigen Schleichwege in der Innenstadt werden zu bestimmten Zeit zum Standard und damit zu einer noch größeren Belastung für die Ronsdorfer Bürger
- Der Ortschaft Linde wird die letzte Luft zum Atmen genommen
Dennoch haben wir schriftlich an
- Bundesverkehrsminister Dr. Wissing
- Landesverkehrsminister Krischer
- Regierungspräsident Schürmann
Wir akzeptieren selbstverständlich ein Urteil in der Sa-che, nicht aber die unglaubliche Nachlässigkeit, mit der ein solches Projekt auf den Weg gebracht wird.
Das sollte, nein das muss Konsequenzen haben!!!
Januar 2024
G E S C H A F F T ! ! ! !
Das steht auf der Homepage der Bezirksregierung:
Damit steht fest: der lang ersehnte Planfeststellungs-beschluss, für den wir uns seit 10 Jahren einsetzen, liegt endlich vor.
März 2023
Das Planfeststellungsverfahren steht kurz der Beschlussfassung.
Der Ronsdorfer Verschönerungsverein wirbt ganzseitig für seine Klage gegen den Ausbau der L 419. Dieses Klagerecht ist unbestritten und es ist auch legitim, dafür in dieser Form zu werben. Die darin vorgetragenen Argumente halten wir indes für wenig stichhaltig:
1. Veraltete Verkehrsplanung ohne zukunftsfähiges Gesamtkonzept
• die laufend überarbeitete Planung entspricht neuesten rechtlichen und gutachter-lichen Grundsätzen und trägt der zu erwartenden Verkehrszunahme Rechnung
2. Widerspricht aktuellen Gesetzen u.a. Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)
• die Radwegeplanung entspricht geltenden Gesetzen. Wenn dem nicht so wäre, würde die Bezirksregierung dem nicht zustimmen
3. Völlig überdimensionierte Planung lt. aktueller VCD-Verkehrsprognose
• die Prognosen des VCD sind keine Grundlage für die Planung; der Landesbetrieb bedient sich anerkannter neutraler Gutachter, so wie es der Gesetzgeber fordert
• die gerade aktualisierte „Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose bis 2051 des Bundesministerium für Digitales und Verkehr“ über die Verkehrsentwicklung in Deutschland zeigt klar eine Zunahme des Personenverkehrs und in stärkerem Maße des Güterverkehrs
4. Rodung von 2,6 ha Waldfläche (4 Fußballfelder)
• Es wäre ehrlich, wenn der RVV sagen würde, wieviel davon nur eine vorüberge-hende Flächeninanspruchnahme ist. Ein nicht unerheblicher Teil davon steht nach Ausbau der Natur und der Landschaft als Ausgleichs- und Ersatzfläche wieder zur Verfügung.
5. 6spuriger Ausbau = 30 m breite Versiegelung
• alle gesetzlich geforderten Maßnahmen hierzu werden eingehalten
6. Feinstaubemission und Lärmbelästigung trotz 7 m hoher Schutzwände
• dank dieses Lärmschutzes wird der Lärmpegel nach Ausbau – selbst bei gestiegener Verkehrsbelastung – unter dem heutigen Niveau liegen
• der entfallende stop-and-go-Verkehr führt zu einer deutlichen Reduzierung der Feinstaub- und CO²-Emissionen
7. Benachteiligung innerörtlicher Verkehr zugunsten von überörtlichem
• ganz im Gegenteil: die Anbindung des ein- und ausfahrenden innerörtlichen Verkehrs wird wesentlich durch kreuzungsfreie Anschlüsse erleichtert
8. Fußwege, ÖPNV und Radwege nicht durchdacht: unnötige Umwege
• auch hier widersprechen wir: kreuzungsfreie Querungsmöglichkeiten stellen eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand dar
9. Keine Zulassung für Fahrzeuge unter 60 km/h Moped Traktor usw.
• das ist überall so bei Straßen dieser Art und macht auch Sinn. Dem wird in der Planung ausreichend Rechnung getragen
10. Jahrelanger Baustellenstau Rettungswege werden behindert
• die Experten im Landesbetrieb planen während der Bauphase keine Vollsperrung, so dass in beiden Richtungen ein eingeschränkter Durchgangsverkehr aufrecht erhalten wird
• Beeinträchtigungen durch Baustellen können kein Grund für eine Klage gegen den Ausbau sein
11. Verkehrszunahme in Ronsdorf
• eine durch nichts zu unterlegende Behauptung; das Gegenteil tritt ein: nach Ausbau haben die innerstädtischen Straßen in Ronsdorf als Schleichwege endlich ausgedient und Ronsdorfer und Linder können endlich wieder aufatmen
Wir sehen einer Klage gelassen entgegen. Den Sekt haben wir für den Tag der Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses schon kaltgestellt.
Ergänzung: wir haben dem Ronsdorfer Sonntagsblatt diese Infos als Pressemitteilung zugesandt, die allerdings dort - leider zum wiederholten Mal - nicht veröffentlicht wurde.
Januar 2022
Wir haben uns nach dem Erörterungstermin vom Landesverkehrsministerium und dem Landesbetrieb auf den neuesten Stand der Dinge bringen lassen. Diesen Sachstand finden Sie in dieser Präsentation des Landesbetriebes:
Unsere Gesprächszusammenfassung lesen Sie in dieser Pressemitteilung (wir empfehlen auch unsere "Presse-Analyse"):
Oktober 2021
Der Erörterungstermin hat am 26./27.10.21 stattgefunden.
Wir werden uns um Informationen bemühen und berichten.
s. auch ""Presse-Analyse"
März 2021
Zum wiederholten Mal wurde am Wochenende in der Ronsdorfer Presse unsere als Leserbrief eingesandte Meinung unterdrückt. Jedem Ausbaugegner wird dahingegen eine ständige Plattform für seine Halb- und Unwahrheiten gegeben. Wir haben dies mit dieser Mail moniert:
Sehr geehrte Redaktion,
auch nach einer Schamfrist von einer Woche (es hätten ja auch Kapazitätsgründe sein können) stellen wir fest, dass bei Ihnen nach wie vor journalistische Neutralität und Ausgewogenheit Fremdworte sind.
Zum wiederholten Mal unterdrücken Sie unsere als Leserbrief eingesandte Meinung, drucken aber andere – in unseren Augen mit Un- und Halbwahrheiten sowie populistischen Aussagen gespickte – Leserbriefe permanent ab.
Das wundert uns mittlerweile nicht mehr, wird uns aber nicht abhalten, Ihnen weiterhin Leserbriefe einzureichen, wenn wir es der Sache wegen für erforderlich halten; wohlwissend, dass diese nie erscheinen werden. Aber wir können dann einer breiten Öffentlichkeit beweisen (was wir im aktuellen Fall schon getan haben), dass man in Ronsdorf am Wochenende journalistisch-ethische Grundregeln, wie sie der Pressekodex darstellt, vergebens sucht.
Es geht hierbei um diesen Leserbrief, den die Ronsdorfer Wochenschau, die ihre journalistische Verantwortung wohl ernster nimmt, abgedruckt:
September 2020
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier den Höhenplan aus den öffentlichen Planungsunterlagen:
November 2019 (ein Monat, der uns als Kämpfer für den zügigen Ausbau stolz und froh macht)
Es geht zu unserer großen Freude weiter, Schritt für Schritt. Bitte lesen Sie die nachstehende Presseerklärung:
sowie diesen WZ-Artikel vom 12.11.2019
Oktober 2019
Offenlegung der aktualisierten Planungsunterlagen
Nach der Offenlegung der Planungsunterlagen in 2017 waren aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen Aktualisierungen und Ergänzungen erforderlich. Dabei wurde auch die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Stadt Wuppertal berücksichtigt und in Teilen umgesetzt.
Diese vor allem in Bezug auf die Anpassung des Geh- und Radwegenetzes, der Straßenentwässerung, der Grunderwerbsunterlagen und die Überarbeitung der Lärmschutzuntersuchung aufgrund der auf das Jahr 2030 aktualisierten Verkehrsprognose angepassten Unterlagen liegen – wie dem Amtsblatt der Stadt Wuppertal zu entnehmen ist - vom 28. Oktober bis zum 27.November 2019 öffentlich aus. Sie können bei der Stadt Wuppertal im Rathaus Barmen, Zimmer C-283, Johannes-Rau-Platz 1, (Eingang Große Flurstraße), 42275 Wuppertal, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Alle Planunterlagen sind auch online unter
https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planverfahren/unterlagen-l419-d1.php
verfügbar.
Wir engagieren uns im Interesse Ronsdorfs seit fünf Jahren für einen schnellen Ausbau dieses seit Jahrzehnten diskutierten Projektes. Wir sehen die erneute Offenlegung der aktualisierten Planungsunterlagen auch als Bestätigung unserer ständigen Bemühungen um die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Ausbaus.
Obwohl der Weg bis zum ersten Spatenstich noch weit ist, freuen wir uns über den Fortgang des Prozesses bis hierhin und glauben, dass er erfreulicherweise kaum noch aufzuhalten ist.
Und wir wiederholen gerne: die schriftlichen Vereinbarungen zwischen Bund und Land bezüglich des Anschlusses an die A 1 sprechen eine deutliche Sprache. Die dafür notwendige Planfeststellung wird sich – wie immer wieder von uns betont - nahtlos an das jetzt eingeleitete Planfeststellungsverfahren anschließen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Bund aber erst danach die Finanzierung beschließen. Aber auch bei dieser Frage ist unsere Zuversicht ungebrochen.
September 2019
Es geht weiter mit der Planung der L 419
In der vergangenen Woche hat die Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebs Straßenbau.NRW die erforderlichen neuen Deckblattunterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Diese wird nun das Anhörungsverfahren (inkl. Offenlage) durchzuführen. Die Terminierung der Erörterung ist abhängig vom weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens. Es gibt deshalb noch
keinen Termin. Eine Erörterung in 2020 ist nach Einschätzung des Landesbetriebes realistisch.
Damit ist eine von mehreren Fehlinformationen in der Wochenendpresse („das Land hat Erörterungstermine festgesetzt“) eindeutig widerlegt. Darüber hinaus entbehrt eine andere Aussage bezüglich einer angeblich geplanten „Parallelstraße“ zur L 419, durch die die Bewohner der Heinz-Fangmann-Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen rechnen müssten, jeglicher Grundlage. Es geht tatsächlich um die schon lange in den Planungsunterlagen verankerte Bustrasse zur Anbindung des ÖPNV; eine Nutzung für den Individualverkehr ist nicht vorgesehen.
Und dass „der Anschluss an die A 1 planerisch noch nicht in trockenen Tüchern“ sei, ist eine wider besseres Wissen getätigte Aussage, die auch durch mehrfache Wiederholungen substantiell nicht gehaltvoller wird. Dass die Finanzierungsfrage erst nach Start der Planfeststellung, die nahtlos nach Beginn des 1. Bauabschnittes erfolgen soll, behandelt werden kann, liegt auf der Hand.
Die “Aktion Ronsdorfer für die L 419“ begrüßt den erfreulichen Fortgang des Verfahrens ausdrücklich und wird die Ronsdorfer weiterhin trotz mancher Desinformationen objektiv informieren.
Juli 2019
Im Rahmen unserer regelmäßigen Kontaktpflege haben wir (Hans-Walter Westebbe, Kurt von Nolting und Wolfgang Luchtenberg) das Düsseldorfer Ver-kehrsministerium besucht. Dort informierten uns Dr. Markus Mühl (Referatsleiter „Planung von Bundesfern- und Landesstraßen im Landesverkehrsministerium) und Willi Kolks (verantwortlicher Abteilungsleiter beim Landesbetrieb StraßenNRW) über den aktuellen Stand des Planfeststellungsverfahrens.
Der Landesbetrieb hat die auf das Jahr 2030 fortgeschriebene Verkehrsunter-suchung eingearbeitet und Grundstücksfragen mit den beteiligten Eigentümern geklärt. Die aktualisierten rechtlichen Vorgaben des Artenschutzes wurden berücksichtigt, zusätzlich wurde die Einhaltung der neuen europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (u. a. vorgeschriebene Maßnahmen für die Gewässerverbes-serung) nachgewiesen.
Die daraus resultierenden neuen Pläne sollen noch in diesem Sommer offengelegt werden. Ein Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung wird für 2020 ange-strebt.
An der vorrangigen Priorisierung des Ausbaus hat sich nichts geändert. Die L 419 gilt weiterhin als eines der wichtigsten Ausbauprojekte in NRW, dessen Realisie-rung – vor allem nachdem die Finanzierungsfrage durch Aufnahme des Projektes in das Bauprogramm gesichert werden konnte - baldmöglichst angestrebt wird. Mit dem Baubeginn soll auch die schon jetzt vorbereitete Planung des zweiten Bauabschnittes (Anschluss an die A1) veröffentlicht werden, um einen möglichst reibungslosen Fortschritt des Gesamtprojektes zu gewährleisten.
Der für Ronsdorf so wichtige Ausbau ist also auf gutem Wege!
April 2019
Die in unseren Augen unausgewogene Berichterstattung in der örtlichen Presse hat uns veranlasst, namentlich der Lokalredaktion der WZ einen offenen Brief zu schreiben, der unter "Presse-Analyse" nachgelesen werden kann.
März 2019 II
Wir haben den Oberbürgermeister Andreas Mucke um ein Gespräch vor Ort gebeten. Gemeinsam mit Fachleuten der Verwaltung wollten wir uns auf einem Fußmarsch ein persönliches Bild vom Istzustand des geplanten Streckenverlaufes des 1. Bauabschnittes von Erbschlöer Straße bis zum Wasserturm machen. Durch hautnahes Erleben der direkten enormen Lärmbelastung fiel es leichter, auch die Perspektiven für die direkten Anwohner zu diskutieren. Es bedurfte keines besseren Beweises für die Notwendigkeit des Ausbaus, denn die zu erwartende deutliche Lärmreduzierung danach wird diese Belastung deutlich minimieren.
Die Stadtspitze ist darüber hinaus nach ihren Gesprächen mit dem Ministerium zuversichtlich, dass es gute Chancen gibt, auch die von ihr immer wieder geforderten zusätzlichen Lärm-schutzmaßnahmen zwischen den beiden Anschlussstellen – da, wo sie rechtlich nicht vorgeschrieben sind – in Form von Erdwällen zu realisieren.
Der in der Verantwortung der Stadt durchzuführende, aber vom Land zu bezahlende Ausbau der Fahrspuren rund um den Lichtscheider Kreisel einschl. der veränderten Abflussregelung aus dem Schliemannweg soll als Bestandteil der aktuellen Bauplanung nach jetzigem Stand noch in diesem Jahr beginnen. Auch die dem gleichen Zweck dienenden vorbereitenden Arbeiten auf Linde und Jägerhaus werden – allerdings in Landesverantwortung – weiter vorangetrieben. Wann dort Baubeginn ist, steht aber noch nicht fest.
Wir waren uns mit dem Oberbürgermeister einig: der Ausbau ist zwingend notwendig! Und nach den heutigen Erkenntnissen (u. a. bestätigte der Landesbetrieb die einvernehmliche Einigung mit zwei gewerblichen Anliegern über bisher noch strittige Grundstücksfragen) ist er auf einem guten Weg!
März 2019
Unserer Einladung zu einem Gedankenaustausch zum Ausbau der L 419 ist NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst jetzt gefolgt. Eingeladen waren auch die MdL’s Dietmar Bell (SPD) und Marcel Hafke (FDP) sowie der CDU-Kreisvorsitzende Rainer Spieker.
Wir haben dem Minister erläutert, dass wir uns Ende 2014 gegründet haben, um den vielen Ronsdorfern, die sich ebenso wie wir einen zügigen Ausbau der Parkstraße wünschen, eine Stimme zu geben. Dafür wurde ohne fremde Unterstützung 2015 eine eigene Infoveranstaltung durchgeführt, eine Homepage aufgebaut, mehrere Banner an der L 419 mit unserer Forderung nach schnellem Ausbau aufgehängt und Flyer in Umlauf gebracht.
Er erlebe es nicht oft, dass sich Bürger in einer privaten und parteiübergreifenden Aktion für etwas engagieren; meist ist man gegen etwas. Dafür sprach er der Aktion großen Dank aus.
Die Frage, ob sich an der Priorisierung der hiesigen Maßnahme etwas zum Negativen ändern könne, wurde deutlich verneint. Ganz im Gegenteil: Durch die Aufnahme in das NRW-Landesstraßenbauprogramm 2019 „ist das Geld da!“
Er rechnet damit, dass im Sommer d. J. das zweite Deckblattverfahren eingeleitet wird, in dem alle Änderungen und Ergänzungen aus der ersten Offenlegung eingearbeitet sind. Es besteht die Hoffnung, dass bis Ende 2019 die Erörterungstermine durchgeführt werden können. Wie lange es danach bis zu einem Planfeststellungsbe-schluss dauern wird, sei heute aber noch nicht seriös vorauszusagen.
Allerdings wies er darauf hin, dass nach einer Gesetzesänderung Klagen gegen einen Planfeststellungsbescheid nicht mehr automatisch eine aufschiebende Wirkung haben würden, was bei der Aktion die Hoffnung auf ein überschaubares Zeitfenster bis zur Fertigstellung des ersten Bauabschnittes deutlich stärkt.
Mit Blick auf die in den nächsten Jahren anstehenden umfangreichen Straßenbauprojekte in und um Wuppertal treibt die Aktion die Sorge um, dass sich insbesondere bei der Erneuerung zahlreicher Brücken auf der A 46 der entstehende Ausweichverkehr vor allem durch Ronsdorf quälen wird. Deshalb erhebt die Aktion (auch in ihrem neuesten Flyer) deutlich die Forderung, die L 419 zeitlich vor den Brückensanierung auf der A 46 fertigzustellen. Nur so könne der er-wähnte Ausweichverkehr effektiver aufgenommen werden. Da eine Verschiebung der Bau-arbeiten auf der A 46 aber mit Blick auf die Substanz der dortigen Brücken nicht möglich sei, plane man, durch weitgehende Beibehaltung der Zahl der Fahrspuren während der Bauarbeiten einen massiven Ausweichverkehr erst gar nicht entstehen zu lassen.
Unser Eindruck: Ein pragmatischer Politiker, der weiß, wovon er redet und der Themen kontinuierlich abarbei-tet. Wir, die Aktion „Ronsdorfer für die L 419“, sehen uns nach diesem Gespräch in unserem Engagement für einen zügigen, weil für Ronsdorf wichtigen Ausbau bestärkt und zum Weitermachen ermuntert.
Januar 2019
Ein Artikel zur L 419 hat es wieder einmal geschafft, dass vielen Ronsdorfern die Worte fehlen.
Wir beteiligen uns an derartig destruktiver Stimmungsmache nicht, kommentieren aber den Artikel auf unserer Seite "Presse-Analyse" (RSB 2019_01_27) !
Dezember 2018
In eigener Sache:
Wir haben uns vor vier Jahren gegründet, weil wir den vielen Ronsdorfern, die für den zügigen Ausbau der L 419 sind, eine Stimme geben und ein Gegengewicht zu einer Bürgerinitiative (die in ihrer Namensgebung schon jeglichen geografischen Sachverstand vermissen lässt) bilden. Diese Initiative gibt vor, den Ausbau auch zu wollen, dafür jedoch einen (wie man weiß: unfinanzierbaren) Tunnel favorisiert.
In einem an den Wochenenden in Ronsdorf erscheinenden Anzeigenblatt werden seit Jahren bereitwillig deren Leserbriefe veröffentlicht, in denen sehr häufig Unwahrheiten formuliert, unzulässige Zusammenhänge konstruiert und unlogische Schlussfolgerungen gezogen werden.
In wenigen Ausnahmen haben wir darauf mit richtig stellenden Leserbriefen geantwortet.
In der letzten Zeit ist das ohnehin schon niedrige Niveau der Leserbriefe der Ausbaugegner weiter gesunken; mittlerweile sieht sich unser Pressesprecher sogar dem Vorwurf menschen-verachtenden Handelns (!!!) ausgesetzt. Das empfinden nicht nur wir als unterste Schublade!
Obwohl wir uns grundsätzlich nicht an solchen billigen Leserbriefduellen beteiligen wollen, hat dieser persönlich überaus diffamierende Angriff nach dem Motto „auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil“ eine gleichartige Antwort geradezu herausgefordert, die das genannte Anzeigenblatt aber nicht gedruckt hat. Eine daraufhin verfasste „entschärfte“, sachlich neutrale Variante ließ man ebenfalls unter den Tisch fallen.
Das ist weder journalistisch gebotene Neutralität noch entspricht es ausgewogener Berichterstattung. Wer auf solche Art und Weise die Meinung Andersdenkender unterdrückt, sie also ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn mit gleicher Münze zurückgezahlt wird. Schließlich gibt es noch andere Möglichkeiten, sich öffentlich zu erklären.
Eine davon ist diese Homepage. Hier werden wir künftig unter der neu geschaffenen Rubrik „Presse-Analyse“ die gedruckten Aussagen kritisch und sachlich analysieren und unsere Meinung mit Fakten dagegenstellen. So kann sich jeder selber ein Bild über deren Informationsgehalt machen. Erste Beispiele haben wir bereits eingestellt; schauen Sie nach!
22.7.2018
Bei der L 419 geht es voran …
… auch, wenn davon vordergründig noch nichts zu sehen ist. Fast nichts, denn der vom Land bezahlte Ausbau des Lichtscheider Kreisels, der im Übrigen unabhängig vom geplanten Ausbau der Parkstraße schon einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrserleichterung bringt, wird in diesem Jahr noch begonnen.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat – wie die „Aktion Ronsdorfer für die L 419“ bei einem Besuch im Landesverkehrsministerium erfuhr – zu allen Einwendungen, die im Rahmen der Offenlegung des Planfeststellungsverfahrens eingegangen sind, seine Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde abgegeben. Diese werden nun geprüft und gegeneinander abgewogen.
Neben einzelnen planerischen Korrekturen aufgrund der erhobenen Einwendungen ergab sich vor allem das Erfordernis, das Verkehrsgutachten zu aktualisieren und auf den Prognosezeitraum bis 2030 anzupassen; das Ergebnis wird im Laufe des August erwartet. Darauf aufbauend werden dann alle anderen korrespondierenden Gutachten und Planungsgrundlagen auf Plausibilität überprüft und ggfls. auch aktualisiert.
Das in den Planungsunterlagen als Kompensationsfläche ausgewiesene Areal in Bergheim wird – da eine geeignete Fläche vor Ort vorhanden ist – nicht mehr benötigt.
Die Änderungen werden alsdann in einem ergänzendem Planfeststellungsverfahren – dem sogenannten Deckblattverfahren - erneut offengelegt.
Der für die Planfeststellungvorgeschriebene Erörterungstermin ist – sofern die Ergebnisse des Deckblattverfahrens nicht separat behandelt werden sollen - für das nächste Jahr geplant.
Die eindringliche Forderung der Aktion, die Vielzahl der langfristig geplanten Wuppertaler Großprojekte
- Brücken auf der A 1 in Langerfeld und der A 46 in Sonnborn
- Ausbau der A 46 mit weiteren Brückenerneuerungen
- Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord
möglichst so zu koordinieren, dass der dann jeweils umzuleitende Ausweich-verkehr zur Vermeidung eines Verkehrschaos‘ in Ronsdorf über eine dann bereits fertig ausgebaute L 419 rollen kann, wurde wohlwollend entgegen genommen. Die Aktion hat diese – wie man hört, auch von der Stadt Wuppertal getragene - Forderung bereits dem NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst auf den Tisch gelegt.
Es bewegt sich also Einiges und die Aktion ist guten Mutes, dass es zügig so weitergeht.
16.01.2018
Das Ronsdorfer Sonntagsblatt hat am 14.1.18 diesen Leserbrief, der als Antwort auf den vorher erschienenen "Reichsautobahn"-Leserbrief verfasst wurde, veröffentlicht und mit dieser redaktionellen Erklärung versehen:
Wir wollen der Öffentlichkeit unsere Antwort darauf nicht vorenthalten:_
Sehr geehrte Redaktion,
16.12.2017
Im heutigen Ronsdorfer Sonntagsblatt wurde unser Leserbrief - als Antwort auf Beiträge der vorigen Woche - nur sehr verkürzt wiedergegeben; den gesamten Wortlaut lesen Sie hier:
++++++++++++++
Erklärung zur Informationsveranstaltung des Landesbetriebs Straßenbau.NRW am 28. November 2017 in W.-Ronsdorf
Unsere Ziele sind – im Gegensatz zu anderen Gruppierungen – schon aus unserem Namen ersichtlich:
für den schnellen und zügigen Ausbau der L 419 auf der
Basis der jetzt offengelegten Planungsunterlagen.
Der Landesbetrieb hat auf der Veranstaltung seine Planungen mit ergänzenden Informationen zum Lärmschutz und zur Feinstaubbelastung auf aktuellem Stand erläutert.
Da wir grundsätzlich hinter diesen Plänen stehen, ergab sich für uns zunächst für eine Wortmeldung keine Notwendigkeit.
Die Redebeiträge der Ausbaugegner haben allerdings die auf 30 Minuten begrenzte Fragestunde voll ausgefüllt, so dass unsere dann doch notwendig gewordene Antwort nicht mehr in diesen Zeitrahmen passte: wir holen sie deshalb hier nach:
- Die Behauptung, für die Kosten eines herkömmlich errichteten Ausbaus bekäme man auch einen Tunnel, ist schlichtweg falsch.
- Die Schlussfolgerung aus der völlig nichtssagenden Relation von nach dem Ausbau noch lärmbedrohten Wohneinheiten mit und ohne Lärmschutzwände, der Landesbetrieb füge 37 % der dort wohnenden Bürger Körperverletzungen zu, hat mit sachlicher Diskussion überhaupt nichts zu tun.
- In der hervorragenden Visualisierung konnte man auch den fließenden Verkehr beobachten. Daraus auf die echten Verkehrszahlen nach erfolgtem Ausbau zu schließen und die Frage in den Raum werfen, warum für so wenig Verkehr ein Ausbau überhaupt erforderlich sei, hat ebenfalls nicht mit sachlicher thematischer Auseinandersetzung zu tun.
- Wogegen richteten sich eigentlich die seit Jahren angedrohten Klagen, wo doch jetzt erst Planungsun-terlagen öffentlich einsehbar sind? Das offenbart in unseren Augen ein zumindest sehr ungewöhnliches Rechtsverständnis.
- Jetzt, wo die Einsichtnahme endlich möglich ist, liest man aber diese Unterlagen offenbar nicht. Wie sonst wäre es zu erklären, dass der BI-Sprecher die aktuelle Summe der Baukosten von knapp 53 Mio. € nach eigener Aussage nur aus der Stellungnahme der Stadt Wuppertal kennt, die wiederum auf den offengeleg-ten Planungsunterlagen beruht? Aber genau da ist diese Summe aber expressis verbis aufgeführt, was den Schluss zulässt, dass sich die Klageandrohung gegen Planungsunterlagen richtet, die man jetzt, wo es möglich ist, nicht einmal liest!
- Das gleiche gilt für die völlig unwahre Aussage, es gäbe keine Sicherheit dafür, dass der 2. Bauabschnitt tatsächlich gebaut würde. Abgesehen davon, dass es vertragliche Vereinbarungen darüber zwischen Bund und Land gibt (was auch der BI bekannt ist), steht das auch in den Planungsunterlagen, die man nur hätte lesen müssen. Diese wider besseres Wissen artikulierte falsche Behauptung, die auch durch mehrmaliges Wiederholen nicht wahrer wird, bestätigt erneut, dass man mit fragwürdigen Mitteln ge-gen Pläne kämpft, die nicht einmal gelesen werden!
- Die Entlastung der A 46 durch die Südtangente (= Anschluss an die A 1) gehört seit Jahrzehnten zur kon-zeptionellen Verkehrsentwicklung in Wuppertal. Mit dieser Zielsetzung sind - nicht nur, aber auch - z. B. der Burgholztunnel und die L 418 geplant und ausgebaut worden. Manche der heutigen Ausbaugegner haben diese gesamte Phase (z. T. in politisch mitverantwortlicher Funktion) zustimmend begleitet und wussten daher, dass der Ausbau der L 419 als Lückenschluss nur logische Konsequenz daraus ist. Nun aber, da die Maßnahme vor der eigenen Haustür durchgeführt werden soll, will man von dem, was man – als es weit weg von Ronsdorf geschah – für richtig hielt, nichts mehr wissen. Für eine solche Haltung haben wir keinerlei Verständnis.
Kritik als Selbstzweck ist in dieser für Ronsdorf so wichtigen Frage absolut fehl am Platz. Wie es richtig geht, macht uns die Stadt in professioneller Art und Weise mit ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren vor. Kritisch, aber trotzdem konstruktiv und ausgewogen, werden in sachlicher Form Schwachstellen benannt und Verbesserungsvorschläge gemacht, die wir als Befürworter des Ausbaus nahezu vollständig unterschreiben können. Hier haben Fachleute bewiesen, dass sie sich mit der Materie intensiv auseinandergesetzt haben, was wir uns bei manchem Diskussionsteilnehmer am 28.11.17 auch gewünscht hätten.
Dass im Übrigen in den Baukosten auch die zweistreifige Ertüchtigung des Lichtscheider Kreisels enthalten ist, mit dessen Baubeginn dank der unterschriebenen Verwaltungsvereinbarung schon wesentlich vor Beginn der Bauarbeiten für den 1. Bauabschnitt gerechnet werden kann, ist den Kritikern in ihrem Eifer wohl entgangen. Wie wohl auch der Hinweis, dass die Straße Linde vor Baubeginn derart ertüchtigt werden soll, dass der Verkehr während der Bauzeit besser fließen kann.
Nein, wir bleiben mehr denn je dabei: der Ausbau ist dringend notwendig und zwar je eher, desto besser für alle Ronsdorfer. Der tägliche zweimalige Stau von montags bis freitags und die damit verbundene belastende Nutzung der Innenstraßen als Schleichwege muss schnellstmöglich ein Ende haben!
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Der Landesbetrieb Straßen NRW hat die Visualisierung des ersten Bauabschnittes aktualisiert. Sie finden die neue Version hier:
https://www.strassen.nrw.de/projekte/l419-ausbau-in-wuppertal-ronsdorf.html
20.11.2017
Hier finden Sie alle Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren:
https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planverfahren/unterlagen-l419.php
Presseerklärung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 07.11.2017
Offenlage L419: Plan für den vierspurigen Ausbau der Parkstraße in Wuppertal wird ausgelegt
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt, die Landesstraße L419 (Parkstraße) von Lichtscheid bis Erbschlö in Wuppertal vierspurig auszubauen. Er hat am 27.04.2017 bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht, jetzt erfolgt die Offenlage. Die Unterlagen für den ersten Bauabschnitt werden ab Mittwoch, 08.11.2017, bis einschließlich Donnerstag, 07.12.2017, in den beteiligten Kommunen Wuppertal und Bergheim öffentlich ausgelegt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Erläuterungsbericht, Lagepläne sowie die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung einsehen und Einwände, Anregungen oder Bedenken geltend machen. Schriftliche Stellungnahmen können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 21.12.2017, direkt an die Kommunen oder an die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf) adressiert werden.
Während der Offenlage sind die Zeichnungen und textlichen Erläuterungen auch auf der Internetseite der Städte Wuppertal und Bergheim online abrufbar.
http://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/Amtsblatt%2054.pdf
In einem Erörterungstermin, der ebenfalls von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt wird, haben im weiteren Verfahren alle Einwenderinnen und Einwender die Möglichkeit, ihre Belange mündlich vorzutragen.
Für die L419 (Parkstraße) in Wuppertal-Ronsdorf ist der vierspurige Ausbau mit Anschluss an die A1 geplant. Die Straßenplanung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der jetzt offengelegte erste Bauabschnitt liegt zwischen Lichtscheid und Erbschlö (Parkstraße); der zweite Bauabschnitt stellt den Anschluss an die A1 dar.
Offenlage:
Wuppertal: Geodatenzentrum, Zimmer C 078, Eingang Große Flurstraße, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal; montags bis mittwochs 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr.
Bergheim: Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage, Abteilung 6.1 – Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim; montags bis mittwochs 8.00 bis 12.30 Uhr sowie 14.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags 8.00 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 17.45 Uhr und freitags 8.00 bis 12.30 Uhr.
ANSPRECHPERSON
Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
Pressestelle
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Tel.: 0211 475-9202
Fax: 0211 475-2040
A k t u e l l e s ( Oktober 2 0 1 7)
Es geht los!!!
Im Amtsblatt der Stadt Wuppertal Nr. 35/17 wird die Offenlegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren der L 419 ab dem 8.11.2017 bekanntgegeben. Damit ist ein erstes wichtiges Etappenziel auf dem Weg zum dringend notwendigen Ausbau der L 419 erreicht worden. Wir heften uns diesen Erfolg nicht auf unsere Fahnen, aber wir sind stolz darauf, dass auch unser permanentes Eintreten für einen zügigen Ausbau auf der jetzigen Planbasis mitgeholfen hat, dieses Ziel zu erreichen.
A k t u e l l e s ( September 2 0 1 7)
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt schreibt auf seiner Homepage:
Ortsbegehung an der L 419 mit Hendrik Wüst
Der neue Landesverkehrsminister Hendrik Wüst hat sich am 6. September mit mir und vielen Bürgern an der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf ein aktuelles Bild von der Lage gemacht. Der vierspurige Ausbau bis zur Bundesautobahn 1 ist ein vordringliches Projekt von Land und Bund. Der Plan für den ersten Bauabschnitt soll Seitens des Landes noch dieses Jahr offengelegt werden. Und auch beim Übergang der Straße vom Land zum Bund zeichnet sich eine Beschleunigung ab.
Ein wichtiges Thema der Bürger war der Lärmschutz. Er wird in jedem Fall umfassend gewährleistet.
Auch wir waren bei diesem Besuch des neuen Verkehrsministers am 6.9.2017 dabei und haben ihm unsere Gründe, warum Ronsdorf diesen Ausbau so schnell wie möglich braucht und wir deshalb dafür eintreten, darlegen können. Wir haben deutlich gemacht, dass beim jetzigen Planungsstand jede grundlegende Planungsänderung den Ausbau nicht nur erheblich verzögert, sondern möglicherweise überhaupt in Frage stellt. Also bleibt unser Ziel: Ausbau auf der Grundlage des bestehenden Planfeststellungsentwurfes. Dass es positive Signale zum Lärmschutz und zum Ausbau des zweiten Bauabschnittes gibt, freut uns umso mehr.
A k t u e l l e s ( Mai 2 0 1 7)
E n d l i c h ! ! !
Das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet!!
Wir haben exklusiv erfahren, dass der Landesbetrieb Straßenbau.NRW am 27. April 2017 den Antrag zur Durchführung des Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau der L 419 von Lichtscheid bis Erbschlö (1. Bauabschnitt) bei der Bezirksregierung eingereicht und somit das Verfahren eingeleitet hat.
Die Bezirksregierung teilt der Aktion ergänzend mit, dass nun die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden, bevor dann im Anschluss die Offenlage erfolgen kann. Für die Prüfung der Antragsunterlagen ist keine gesetzliche Frist vorgeschrieben. Sie erfolgt aber sehr gründlich mit dem Ziel, mit verständlichen, korrekten und vollständigen Unterlagen in die Offenlage und Beteiligung zu gehen. Die Bezirksregierung geht von der Auslegung der Planunterlagen in der zweiten Jahreshälfte 2017 aus.
In dieser öffentlichen Auslegung werden neben dem eigentlichen Plan alle Unterlagen zu Jedermanns Einsicht ausgelegt, die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich sind.
Damit wird ein kleiner, aber ungemein wichtiger Zwischen-schritt auf dem Weg zu einer dringend notwendigen Verkehrsverbesserung in Ronsdorf getan.
Wir bewerten diese für Ronsdorf so wichtige Entwicklung auch als Erfolg unseres ständigen Engagements für besseren Lärmschutz, schnellere Verkehrsanbin-dungen, weniger Staus (also auch weniger Schmutz), Verkehrsberuhigung auf Linde und die Austrocknung von Schleichwegen durch Ronsdorf.
A k t u e l l e s ( M ä r z 2 0 1 7) II
L 419 – Was gibt es noch Neues?
Bei unserem Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen haben uns die Verantwortlichen Herren Willi Kolks und Andreas Früh auf viele Einzelfragen ausführliche Antworten gegeben. Auch Dr. Markus Mühl (Referatsleiter „Planung von Bundesfern- und Landesstraßen im Landesverkehrsministerium) hat dabei mitgewirkt.
Das Ergebnis fassen wir hier zusammen:
Reden wir eigentlich von einem Aus- oder Neubau?
· Die Parkstraße ist bereits heute eine Landesstraße und dient schon jetzt der Aufnahme des regionalen und überregionalen Verkehrs, weshalb es sich eindeutig um einen Ausbau handelt.
Das Thema „Lärmschutz“ ist allgegenwärtig. Was können Sie und wir den Ronsdorfern sagen?
· Der vorgesehene Lärmschutz basiert auf gesetzlichen Vorgaben und wird aus einer Kombination aus aktiven und passiven Schutzmaßnahmen bestehen. Würden die Vorgaben nicht eingehalten, dürfte der Ausbau gar nicht erfolgen. Der Lärmschutz wird sich für die meistens Anwohner gegenüber der aktuellen Situation deutlich verbessern.
In diesem Zusammenhang werden die vorgesehenen Lärmschutzwände immer wieder kritisiert, weil sie z. B. zu nah an den Grundstücken der Anwohner stehen würden.
· Da die L 419 also von der Ortslage Ronsdorf nach Norden verschoben wird, stehen die Lärmschutzwände in den meisten Fällen von der Grundstücksgrenze der Anwohner entsprechend entfernt.
Der TSV und der Verschönerungsverein sollen beim Lärmschutz „leer ausgehen“?
· Da der Gesetzgeber bei den Parkanlagen des Verschönerungsvereines und des TSV Ronsdorf keine Lärmschutzmaßnahmen vorsieht, ist die Stadt mit beiden Betroffenen im Gespräch, in dem eigenständige Maßnahmen diskutiert werden.
Also doch: Wer unter dem Lärm leidet, kann auf Schutzmaßnahmen rechnen?
· Wer Anspruch auf Lärmschutz hat, bekommt ihn auch.
Wie sieht es mit alternativen Planungen aus; gerade wurde ja ein solcher Vorschlag der Öffentlichkeit vorgestellt und die Befürworter einer Tunnellösung kämpfen immer noch für ihr Anliegen?
· Bei der Planung zum Ausbau der L 419 handelt es sich um eine effiziente Lösung, die allen Anforderungen hinsichtlich der umweltfachlichen, lärmtechnischen und verkehrlichen Belange genügt. Alternativplanungen sind nur denkbar, wenn die Ziele solcher Maßnahmen nicht auch auf konventionelle Art und Weise erreicht werden können.
Naturschützer befürchten, dass kein adäquater Ersatz für die wegfallenden Naturflächen zur Verfügung steht!
· Notwendige Ausgleichsflächen für benötigte Naturflächen werden im funktionalen Zusammenhang zur Verfügung gestellt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen bis auf eine Maßnahme im Stadtgebiet Wuppertal und wurden in enger Abstimmung mit der Stadt Wuppertal entwickelt und festgesetzt.
Wird – wie manche befürchten – die L 419 nach dem Ausbau zur Autobahn?
· Die L 419 wird künftig keine Autobahn, sondern Bundesstraße, weil u.a. die Tatsa-che, dass der Tunnel Burgholz der Kurven wegen nur mit 60 km/h befahren werden darf und deshalb nicht als Autobahn eingestuft werden kann. Auch die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für den Ronsdorfer Abschnitt (bei Nässe weniger) spricht dagegen.
Wie wird eigentlich sichergestellt, dass die neue L 419 den prognostizierten Mehrverkehr aufnehmen kann?
· Die Leistungsfähigkeit wird mittels mikroskopischer Verkehrsflusssimulation nach-gewiesen und durch Visualisierung dargestellt.
Kritikpunkte sind auch die Tunnel an der Erbschlöer und der Staubenthaler Straße.
· Wir sprechen hier von Unterquerungen. Tunnel können sie schon deswegen nicht sein, weil sie deren gesetzlich definierte Länge nicht erreichen. Zur Vermeidung von Angsträumen werden bei der späteren Ausführungsplanung gestalterische Maßnahmen (z. B. Licht und Farbe) erwogen.
Wie sieht die künftige Nutzung der Blombachtalbrücke aus?
· Das wird Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens zum 2. Bauabschnitt sein. Vorgesehen ist, dass die Baulast der Blombachtalbrücke nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes auf den Bund übergeht. Im Übrigen laufen für den 2. Bauabschnitt bereits heute konkrete Entwurfsplanungen. Die Zustimmung des Bundes zu einer neuen Anschlussstelle an der A 1 liegt vor. Es gibt schriftliche Absichtserklärungen des Bundes, den Lückenschluss zeitnah zu realisieren. Bei einem Start des Planfeststellungsverfahren für den 2. BA unmittelbar nach Erlangung des Baurechts für den 1. BA ist die Umsetzung der beiden Bauabschnitte mit einem zeitlichen Abstand der Baubeginne von ca. drei Jahren möglich.
Wird der Lichtscheider Kreisel dem wachsenden Verkehr zukünftig gerecht werden können?
· Der mit der Stadt Wuppertal vorgesprochene Ausbau des Kreiselverkehrs am Lichtscheider Wasserturm wird zu einer merklichen Verkehrsentlastung in diesem Bereich führen. Die Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Wuppertal zur verkehrlichen Ertüchtigung des Lichtscheider Kreisels ist unterschriftsreif.
Muss man nicht befürchten, dass ähnlich wie auf der A 46 früher oder später erhebliche Nachbesserungen notwendig werden könnten?
· Diese Befürchtungen teilen wir nicht. Damals hat man mangels gesetzlicher Grundlagen ohne Lärmschutz geplant und gebaut. Das wird nun aufwändig auf der A 46 nachge-holt. Die L 419 erhält dagegen bereits heute einen guten Lärmschutz.
Wie sehen Sie die Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal?
· Straßen.NRW steht in enger Abstimmung mit der Stadt, auch bezogen auf die Bau-tellenkoordination.
Wir haben erfahren, dass einige Gutachten noch nicht fertiggestellt sind!
· Für das anstehende Planfeststellungsverfahren werden derzeit detaillierte immissionsstechnische Gutachten (Lärm und Schall) erstellt. Die Verkehrsuntersuchung ist be-reits jetzt einsehbar.
Sehen Sie noch Hinderungsgründe für den von Ihnen prognostizierten Start des Planfeststellungsverfahrens im Mai d.J.?
· Nein. Sämtliche Anforderungen aus umweltfachlichen, lärmtechnischen und verkehr-lichen Belangen, einschließlich die des Lichtscheider Kreisels sowie Jägerhaus und Linde sind erfüllt.
Wird sich der Ausbau nachteilig auf die Qualität des ÖPNV auswirken?
· Die Konzeption der zukünftigen Busführung und der Haltestellen erfolgte im Einver-nehmen mit der Stadt Wuppertal. Ein Befahren der L 419 für Busse bleibt weiterhin möglich, was zudem die hervorragende Chance bietet (wenn das denn so gewollt wird), eine oder mehrere Schnellbuslinien zu schaffen.
Ihr Fazit?
· Mit dem Ausbau der L 419 und der Anbindung an die A 1 wird die dringend erforderliche südliche Umgehung der Stadt Wuppertal realisiert und eine Alternative zur stark ausgelasteten A 46 geschaffen. Außerdem dient der Ausbau der L 419 der Entwicklung der Wuppertaler Südhöhen, der Abwicklung des innerstädtischen Verkehrs und der über-örtlichen Anbindung neuer Gewerbegebiete.
Wir bedanken uns für diese informative Diskussion!
Ronsdorf wird sich also künftig mit einer leistungsstarken und komfortablen L 419 noch besser mit allen anderen Stadtteilen vernetzen können.
Die L 419 erhält mit dem Ausbau nicht nur einen guten und modernen Lärmschutz, sondern die neue Kapazität wird auch dafür sorgen, dass der heute wegen der vielen Staus verdrängte Verkehr sich nicht mehr durch Ronsdorf quälen muss, sondern künftig dort bleibt. Eine gute Perspektive für Ronsdorf.
Und deshalb sehen die „Ronsdorfer für die L 419“ der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Mai d. J. mit freudiger Erwartung ent-gegen.
A k t u e l l e s ( M ä r z 2 0 1 7)
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens steht bevor
In einem ausführlichen Gespräch beim Landesbetrieb Straßenbau in Köln hat die Aktion „Ronsdorfer für die L 419“ erfahren, dass die technische Entwurfsplanung für den Bauabschnitt der L 419 zwischen Lichtscheid und Erbschlö (Parkstraße) abgeschlossen ist. Aktuell werden noch Lärm- und Schadstoffgutachten sowie die landschaftspflegerischen Unterlagen fertiggestellt, so dass die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Mai d.J. erfolgen soll. Dieser obliegt die Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens mit der Koordinierung des Offenlegungszeitraumes. Es ist geplant, während dieses Offenlegungszeitraums eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung in Wuppertal durchzuführen.
Im Verlauf des Gespräches informierte der Landesbetrieb detailliert über vorab geplante Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich Jägerhaus und Linde.
Um die Funktionsfähigkeit des Lichtscheider Kreisels zu optimieren, gibt es in Abstimmung mit der Stadt Wuppertal darüber hinaus Pläne, die bisher einspurigen Verbindungen um den Wasserturm herum zweispurig auszu-bauen, was im Zusammenhang mit der künftig in Richtung Barmen entfallenden Busspur einen wesentlich verbesserten Verkehrsfluss zur Folge hätte.
Über weiterhin besprochene Detailaspekte der Planung wird in Kürze hier berichtet.
Die Mitglieder der Aktion „Ronsdorfer für die L 419“ begrüßen es ausdrücklich, dass nach Jahren der Planung nun endlich Bewegung in diese unendliche Geschichte kommt und mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens der nächste Schritt auf dem Weg zum ersten Spatenstich getan wird. Ein für Ronsdorf sehr wichtiger, notwendiger und bedeutender Schritt.
A k t u e l l e s ( F e b r u a r 2 0 1 7)
Warum Petitionen, wenn Planfeststellung unmittelbar bevorsteht?
In den vergangenen Tagen wurde im Sonntagsblatt eine Petition der „Bürgerinitiative L 419 – Keine Autobahn durch Ronsdorf“ an den Landtag und Bundestag abgedruckt. Wenige Tage später erschien in der Wochenschau mit verändertem Inhalt eine „Offizielle Petition“, die nur noch an den Landtag gerichtet war. Für uns stellt sich die Frage, ob hier noch mit einer Zunge gesprochen wird. Einigkeit sieht anders aus. Den Unterschied zwischen den verschiedenen Fassungen aufzuklären, ist vor dem Hintergrund des in naher Zukunft zu erwartenden Planfeststel-lungsverfahren entbehrlich, wenn man sich den Rechtscharakter der beiden Beteiligungsmöglichkeiten vor Augen führt.
Eine Petition ist als Bittschrift oder Ersuchen an Parlamente oder Behörden mit dem Ziel zu verstehen, ein Gesetz oder eine Verfah-rensweise zu ändern und im Falle einer Beschwerde um Abhilfe eines erfahrenen Unrechts zu bitten. Ein Rechtsmittel gegen eine Nichter-füllung des Begehrens ist nicht gegeben. Ein Planfeststellungsverfahren schließt mit Genehmigung oder Versagung für zum Beispiel größere Straßenbauvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren, ab. In diesem Verfahren werden alle Belange wie z.B. Naturschutz, Landwirtschaft, die Verbesserung des Verkehrsflusses, der Verkehrssicherheit, Entlastung von Lärm und Abgasen gegenein-ander abgewogen. Danach gibt es einen Feststellungsbeschluss für die Genehmigung oder deren Ablehnung des Vorhabens.
Die Straßenbaubehörde für die L 419, der Landesbetrieb Straßen NRW, wird in Kürze das erforderliche Verfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf, beantragen. Im Laufe des Verfahrens werden die Plan-unterlagen einen Monat lang nach vorheriger Bekanntmachung öffent-lich ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt wer-den, kann während dieser Zeit und noch zwei Wochen danach Einwen-dungen erheben. Wenn diesen in dem entsprechenden Verwaltungs-verfahren nicht abgeholfen wird, kann Klage vor dem zuständigen Ver-waltungsgericht erhoben werden.
Aus den vorstehenden Ausführungen wird eindeutig ersichtlich, dass es im derzeitigen Verfahrensstand sinnvoll ist, zunächst einmal das an den Kriterien eines Rechtsstaates orientierte Planfeststellungsverfahren ab-zuwarten, bevor Petitionen eingereicht werden.
Zum Abschluss dieses Artikels gestattet sich die „Aktion Ronsdorfer für die L 419“ noch einige Hinweise. Die gesamte Planung wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens überprüft. Zu den in der Petition getroffenen Feststellungen ist anzumerken, dass alle erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen selbstverständlich durchgeführt worden und entsprechende Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. Dies gilt auch für den Emissions- und Immissionsschutz.
Die Verkehrs- und die Abgassituation wird mit dem Ausbau der L 419 grundsätzlich verbessert. Der Bau von Lärmschutzanlagen wird erst durch den Ausbau ermöglicht. Die Aussage, dass die Zukunft Ronsdorf gefährdet wird, ist nicht belegt worden. Ronsdorf ausbaubedingt als de facto sterbende Stadt zu bezeichnen, ist reiner Populismus. Die 2913 Ronsdorfer, die durch ihre Unterschrift hier die Ablehnung der Pläne unterstützt haben, sollten ihre Einstellung nach dieser Verlautba-rung kritisch hinterfragen. Die Leistungsfähigkeit der ausgebauten L 419, die heute schon eine überregionale Straße außerhalb der Baulast der Stadt ist und das auch bleibt, ist durch eine mikroskopische Verkehrssimulation nachgewiesen worden. Daran waren, wie der Landesbetrieb auch schon anlässlich verschiedener Informationsveranstaltungen dargelegt hat, renommierte externe Gutachter beteiligt.
Die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geplante Ausbauvariante wird allen Anforderungen hinsichtlich der umweltfachlichen, lärmtechni-schen, städtebaulichen und verkehrlichen Belange gerecht. Wer einen Tunnel fordert, verhindert den Ausbau der L 419 und die damit verbun-denen Verbesserungen für Ronsdorf und die ganze Stadt.
13. Februar 2017
A k t u e l l e s ( J u l i 2 0 1 6)
Es geht weiter!!!
Das Planfeststellungsverfahren wird wie vorgesehen in diesem Herbst eröffnet. Das geht aus zwei Schreiben des Landesverkehrsministers Michael Groscheck an Oberbürgermeister Andreas Mucke und den Bundestagsab-geordneten Jürgen Hardt hervor, die uns vorliegen. Einzelheiten können Sie unserer Pressemitteilung unter "Presse/RWS vom 27.7.2016" entnehmen.
A k t u e l l e s ( M a i 2 0 1 6)
Es tut sich was. Unter "Presse" haben wir einen aktuellen WZ-Artikel eingefügt.
A k t u e l l e s ( A p r i l 2 0 1 6 )
In unseren intensiven Gesprächen hat sich ergeben, dass es noch offenen Fragen bezüglich der künftigen Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Felder Lichtscheid (west- lich des Wasserturms) gibt. Wir haben daher über den Landesbetrieb Straßen.NRW in Abstimmung mit den betroffenen (und dann zahlreich erschienenen) Landwirten einen Ortstermin am 7.4.2016 organisiert, bei dem außerdem noch die Stadt Wuppertal und die Untere Landschaftsbehörde anwesend waren.
Herr Früh (Projektleiter L 419 beim Landesbetrieb) hat unsere Initiative in dieser Angelegenheit ausdrücklich hervorgehoben und alle Fragen der Landwirte beantwortet. Die Andienung für die Landwirte wird auch in Zukunft gegeben sein, wenngleich der eine oder andere dafür möglicherweise einen überschaubaren Umweg in Kauf nehmen muss.
Offen blieb die Frage nach der künftigen Bestimmung der aus- gebauten L 419. Auf einer sogenannten Kraftfahrstraße dürfen nur Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h fahren, was für die Fahrzeuge der Land- wirte nicht zutrifft. Herr Früh wird - da der Landesbetrieb hier nicht zuständig ist – diesen Punkt weiterleiten; er geht davon aus, dass niemand von seinen bisherigen Verkehrswegen abge- geschnitten wird.
Schade nur, dass ein nicht zum gestellten Thema passender Politikerbeitrag (= falsche Behauptung zur Nichtaufnahme des 2. Bauabschnittes in den Bundesverkehrswegeplan) nicht in diese ansonsten sehr harmonische Diskussion passte. Und das, obwohl erst vor wenigen Tagen selbst der Pressesprecher der Tunnel-Initiative unsere Aussage über die rechtlichen Grundlagen hierfür bestätigt hat. Es blieb aber der einzige Misston, über den sich mancher Teilnehmer sicher seine Gedanken gemacht haben dürfte.
Die Landwirte und der Landesbetrieb vereinbarten, in laufendem Kontakt zu bleiben.
A k t u e l l e s ( M ä r z 2 0 1 6 )
Was tut sich eigentlich bei der L 419?
Oder tut sich in Zukunft wenig oder gar nichts? Diese Frage stellen sich bestimmt viele Ronsdorfer, nachdem im Bundesverkehrswegeplan die L 419 nicht aufgeführt ist. Einfache Begründung: Der 2. Bauabschnitt der L 419, also der Anschluss an die A1, kann überhaupt nicht in diesen Plan aufgenommen werden, denn ist er ist „nur“ ein neuer Anschluss an eine bestehende Autobahn, für die dieser Plan nicht vorgesehen ist.
Maßgeblich für Abschnitt 1 ist allein das Land NRW. Und genau hier liegen wir in der Prioritätenliste an der absoluten Spitze mit der höchsten Dringlichkeitsstufe. Deshalb arbeitet der Landesbetrieb mit Hochdruck an der umfangreichen Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Die Vorentwurfsplanung ist weitgehend abgeschlossen. Daher ist unverändert davon auszugehen, dass der entsprechende Antrag bei der Bezirksregierung in der zweiten Hälfte 2016 gestellt wird.
Wir haben in den letzten Wochen gezielte, intensive Gespräche mit Dr. Markus Mühl vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie den Verantwortlichen beim Landesbetrieb Straßen.NRW, Willi Kolks und Andreas Früh geführt. Dabei haben wir uns detailliert über den aktuellen Planungsstand und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informiert. Das Ergebnis: es geht nicht mehr um die Frage, ob der 2. Bauabschnitt gebaut wird, sondern darum, wie und wann er erfolgt. Die Bestätigung dafür geht auch aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Rainer Bomba, an den Ronsdorfer Bundestagsabgeordneten Jürgen Hardt von Mitte vorigen Jahres hervor. Dieser hat die Unterlagen bereits im Sommer 2015 publiziert. Deshalb entbehren alle anderslautenden Behauptungen jeglicher Grundlage.
Der Landesbetrieb hat Träger öffentlicher Belange in die Planung eingebunden. So wird z. B. auf Anregung des Ronsdorfer Verschönerungsvereins geprüft, ob der Radweg im Bereich der geplanten Parkbrücke näher an die L 419 verlegt und in flachen Rampen zur Parkbrücke geführt werden kann. Neben dem geringeren Geländeverbrauch in den Ronsdorfer Anlagen könnte diese Lösung auch den Vorteil haben, dass von diesen Rampen eine abschirmende Funktion gegenüber Lärmimmissionen ausgehen könnte.
Die vorgesehene Breite der Parkbrücke von 8 m bietet ausreichenden Gestaltungsspielraum, um eine Überführung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs zu gewährleisten sowie eine komfortable und städtebaulich ansprechende Querung von Radfahrern und Fußgängern zu ermöglichen. Beidseitig der 4 m breiten Verkehrsfläche verbleiben Flächen, die für eine Begrünung vorgesehen sind. Zur Vermeidung von Wildunfällen sind Wildschutzzäune im Bereich der Ronsdorfer Anlagen vorgesehen. In unseren kontinuierlichen Gesprächen hat der Landesbetrieb unsere weiteren Anregungen und Problemhinweise stets ernst genommen und zeitnah umgesetzt.
Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird Baurecht geschaffen. Das wiederum ist Voraussetzung für die Aufstufung zur Bundesstraße und damit zur Lastenübernahme durch den Bund. Erst dann kann das Planfeststellungsverfahren für den 2.Bauabschnitt (Abstieg zur A 1) eingeleitet werden. An den planerischen Voraussetzungen dafür wird aber schon heute intensiv gearbeitet, damit der Weiterbau zügig weitergehen kann.
Auch die Stadt befürwortet nicht nur wegen des bestehenden Ratsbeschlusses unverändert den Ausbau der L 419 ohne Zeitverzug. Oberbürgermeister Andreas Mucke hat der Aktion versichert, sich an den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Groschek, mit einer Bitte zu wenden: Er möge sich für den zügigen Abschluss der Planungsphase, optimalen Lärmschutz und – was den 2. Bauabschnitt angeht – ein straffes Zeitmanagement einsetzen. Die Aktion „Ronsdorfer für die L 419“ wird mit dem gleichen Ziel die örtlichen Landes- und Bundespolitiker in die Pflicht nehmen.
Der Landesbetrieb plant, mit der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens im Laufe des Jahres eine weitere öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, um die für das Verfahren erforderlichen Pläne und Gutachten vorzustellen und zu erläutern.