Landesbetrieb Straßen.NRW
https://www.strassen.nrw.de/projekte/l419/suedumgehung-wuppertal.html
Südumgehung Wuppertal: Ausbau der L419 in Wuppertal-Ronsdorf
Lange Wartezeiten in den Zufahrten und große Rückstaus - die Kapazität der L419 (Parkstraße) in Wuppertal-Ronsdorf stößt bereits heute an ihre Grenzen, für die prognostizierten Verkehrsbelastungen zukünftiger Jahre ist sie bislang unzureichend gerüstet. Damit die Strecke zudem ihrer Bedeutung für den überregionalen Verkehr im Großraum Wuppertal gerecht werden kann, ist ein vierspuriger Ausbau mit Anschluss an die A1 geplant. Dadurch wird nicht nur die südliche Umgehung der Stadt Wuppertal realisiert, sondern auch eine Alternative zur A46 geschaffen. Für Anwohner bedeutet der Ausbau: Die Straßen in Ronsdorf haben als Schleichrouten ausgedient.
Fragen und Antworten zum Ausbau der L419 in Wuppertal-Ronsdorf
Warum ist überhaupt ein Ausbau nötig?
Mit dem Ausbau der L419 mit Anschluss an die A1 wird die Südumgehung der Stadt Wuppertal realisiert. Damit wird eine durchgängige und leistungsfähige Verkehrsverbindung zwischen der A46 und der A1 geschaffen.
Mit welchem Verkehrsaufkommen ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
Verkehrszahlen für die derzeitige Situation, die Zukunft ohne Ausbau der L419 sowie nach dem Ausbau der L419 können dem Verkehrsgutachten entnommen werden, das Sie unter unter kontakt.rnl.rb@strassen.nrw.de anfordern können. Dort finden Sie auch umfangreiche Erläuterungen zur Ermittlung der einzelnen Zahlen.
Warum wird kein Tunnel gebaut?
Bei dem von Straßen.NRW geplanten Ausbau der L419 (Parkstraße) handelt es sich um eine effiziente Lösung die den gesetzlichen Rahmenbedingungen genügt. Insofern ist ein Tunnel entbehrlich, um gleichfalls den Menschen und der Natur als auch den prognostizierten Verkehren gerecht werden zu können. Straßen.NRW muss wirtschaftlich - unter Beachtung der Gesetze - handeln.
Was würde der Tunnel im Vergleich kosten?
Bei einer Länge von etwa 2,3 Kilometern betragen die derzeitig ermittelten Kosten rund 18 Millionen Euro je Kilometer. Die Kosten eines Tunnels würden mindestens 60 Millionen Euro (inkl. Betriebs- u. Sicherheitstechnik) je Kilometer betragen und belaufen sich damit auf mehr als das Dreifache an Kosten je Kilometer. Darüber hinaus werden die laufenden Unterhaltungskosten für einen Tunnel wesentlich höher liegen.
Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Instandsetzung der Parkstraße?
Die derzeitigen Kosten für die Sanierung der Parkstraße belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Euro.
Warum werden die beiden Bauabschnitte nicht zusammen gebaut?
Mit dem zweiten Bauabschnitt kann begonnen werden nachdem Baurecht für den Ausbau der Parkstraße vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bund und Land regelt diese Vorgehensweise. Die Trasse für den zweiten Bauabschnitt ist bereits seit langem im Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal dargestellt und freigehalten.
Wann erfolgt die Aufstufung der L419 zu einer Bundesstraße?
Die Aufstufung der L419 kann erfolgen, nachdem Baurecht für den Ausbau der Parkstraße (1. Bauabschnitt) vorliegt und die Finanzierung für den Bau durch das Land NRW gesichert ist. Die Finanzierung des 2. Bauabschnittes (Anschluss an die A1) wird nach Aufstufung der L419 durch den Bund erfolgen.
Wird es während des Baus zu Einschränkungen kommen?
Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit von Straßen, die nicht auf der "Grünen Wiese" entstehen, sind leider unvermeidbar. Straßen.NRW tut bereits jetzt alles Menschen mögliche, um die mit dem Ausbau der Parkstraße verbundenen Unannehmlichkeiten, so gering wie möglich zu halten.
Wann liegen die Detailplanungen für die Unterführungen Staubenthaler Straße und Erbschlösser Straße vor?
Technische Detailpläne für die Bauwerke werden nach erteiltem Baurecht in der Phase der Ausführungsplanung erstellt.
Welche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen werden ergriffen?
Eine Tieferlegung der Parkstraße verbunden mit bis zu sieben Metern hohen Schallschutzwänden und -wällen reduziert die Lärmbelästigung für viele Anwohner enorm. Hinsichtlich der Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, die über die Grenzwerte hinaus belastet werden, können rechtsverbindliche Aussagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ab dem kommenden Jahr erfolgen.
Die nach dem Ausbau der L419 zu erwartenden Luftschadstoffbelastungen wurden bereits abgeschätzt mit dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach dem Ausbau eingehalten werden. Für das Planfeststellungsverfahren ist derzeit ein detailliertes Gutachten durch einen externen Sachverständigen in Arbeit.
Weiterhin wird der Ausbau dafür Sorge tragen, dass sich der Verkehr weniger staut, was die Abgasbelastung ebenfalls verringern wird. Auch die geplanten Lärmschutzwände tragen zu einer Kanalisierung bei.