Oktober 2025 =
Deshalb haben wir schon vor 11 Jahren gesagt
und stehen dafür auch nach dem Ende 2024 ergangenen OVG-Urteil noch uneingeschränkt ein:
Und wir stellen deshalb die berechtigte Frage:
Wie geht es weiter mit der Ausbauplanung der L 419?
Das OVG Münster hat den Anfang 2023 veröffentlichten Planfeststel-lungsbeschluss der Bezirksregierung vor einem ¾ Jahr in einer rekord-verdächtig kurzen Zeitspanne aufgehoben. Beim genaueren Hinsehen wird aber sehr schnell klar, dass schon mit dem ersten Klagegrund, der fehlenden Planungszuständigkeit des Landes, die Entscheidung quasi im Schnellschuss gefallen war. Dabei umfassen die in dem jetzt öffentlichen Urteil aufgelisteten Klagegründe des RVV eine Vielzahl von Klagepunk-ten, darunter u. a. diese:
1. Durch Ausbau zu einer Autobahn ohne gleichzeitige Herstellung der Anschlussstelle an die BAB 1 entsteht ein Planungstorso mit erheblichen unbewältigten Folgekonflikten.
2. Entwässerungsplanung verstößt gegen § 55 Ab5. 1 WHG.
3. In der Lärmschutzbetrachtung sei die besonders schutzbedürftige Forensik nicht geprüft worden.
4. Der Schwerverkehrsanteil werde um mindestens 60-70 % unter-schätzt.
5. Die fehlerhafte Verkehrsuntersuchung infiziere die Schallberechnung.
6. Die Variantenuntersuchung leide unter Unvollständigkeit der bewer-teten Varianten.
7. falsch eingestufte Straßenqualität erfordert eine vollständig neue Ab-wägung.
8. Weitere Grundbetroffenheiten (Entwässerungsbauwerke, Einbezug des 2. Planungsabschnittes, Lösung verkehrsfunktioneller Probleme; Engpassbeseitigung) müssten neu bewertet werden.
9. Klimaschutz und insbesondere Klimaanpassung sind nicht hinrei-chend ermittelt und berücksichtigt worden.
10. Die beabsichtigte naturschutzrechtliche und forstrechtliche Kompen-sation für die Eingriffe in den Wald sei grundlegend fehlerhaft, zahlrei-che Kompensationsmaßnahmen seien ungeeignet.
Die Bezirksregierung hat in ihrer qualifizierten Klageerwiderung dezi-diert alle diese Punkte entkräftet bzw. Gegenbeweise vorgelegt. Und auf dieser Grundlage die Abweisung der Klage gefordert.
Kein einziger dieser vom RVV beklagten Umweltpunkte wurde vom Ge-richt juristisch bewertet, geschweige denn richterlich entschieden. Bei diesem Sachverhalt auf der Seite der Kläger von einem juristischen Sieg zu sprechen, hat mit der Realität nicht das Geringste tu tun. Ein Prozess-erfolg (s. WZ vom 12.12.24) sieht anders aus.
Fakt ist, dass sich jetzt Bund und Land für eine Einigung verständigen müssen, wie es weiter geht. Denn das es weitergehen muss, dürfte je-dem verantwortungsvollen Bürger und den politisch Handelnden klar sein. Schließlich ist diese höchstpriorisierte Ausbauplanung das Ergebnis eines mit klarer Mehrheit gefassten politischen Landtagsbeschlusses.
Die Kläger aber — die davon sprechen, „es gemeinsam geschafft zu ha-ben” (was haben sie geschafft?) - sollten sich fragen, ob sie den jetzigen Stillstand, dass nämlich erstmal über einen längeren Zeitraum garnichts passiert, wirklich so gewollt haben. Denn auch sie haben immer wieder betont, dass etwas gegen weiter zunehmende Verkehrsbelastung getan werden muss.
Alle diese Überlegungen helfen den zahlreichen Autofahrern und -fahre-rinnen nicht, die weiterhin in Massen morgens und abends in schöner Regelmäßigkeit im Dauerstau stehen, die Innenstadtstraßen von Rons-dorf zeitweise unpassierbar machen und dabei jede Menge Umweltsün-den begehen.
Und der Blick in die Zukunft verspricht Schlechtes, denn der Autover-kehr wird weiter steigen und die schon jetzt unterdimensionierte L 419 schafft diese Entwicklung dann noch weniger als heute.
Unser Fazit: ein Verfahrensfehler, der — wenn juristischer Sachverstand bei den beteiligten Verkehrsexperten in Bund und Land vorhanden ge-wesen wäre - leicht hätte vermieden werden können, führt zu einem Ur-teil, dass absolut niemandem hilft. So aber gibt es jetzt wahrscheinlich über Jahre einen Stillstand, der uns allerdings als Befürworter des Aus-baus eher anspornt, uns weiter mit unseren begrenzten Mitteln, aber mit ungebrochenem Elan für den Ausbau einzusetzen. Weil wir aufgrund der obwaltenden Umstände das Urteil für uns nicht als Misserfolg wer-ten und es — zugegebenermaßen mit der Faust in der Tasche und kopf-schüttelnd —als Bürger eines Rechtsstaates akzeptieren.
Wir setzen darauf, dass die Planung zügig vom Bund übernommen und angepasst wird. Wir setzen darauf, dass gemäß Koalitionsvertrag bei Straßen-Ersatzbauten (und um einen solchen handelt es sich beim Aus-bau der L 419) kein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss.
Der Bund hat die Wichtigkeit des Ausbaus nie bestritten und diskutiert auf der Grundlage dieser Einschätzung der realen Verhältnisse auch be-reits in Abstimmung mit dem Land das Thema; es wird mit Sicherheit nicht von der Tagesordnung genommen.
Und deshalb stehen wir öffentlich weiter unbeirrt dafür ein, dass der Ausbau unverzichtbar ist.
Wenn die in absehbarer Zeit vorgesehenen überregionalen Maßnahmen (Sonnborner Kreuz, Kiesbergtunnel und AK Wuppertal-Nord) in die Bau-phase eintreten, wird sich jeder Ronsdorfer die Augen reiben und ange-sichts dann nochmal stark steigender Verkehrsfrequenz auf den Südhö-hen fragen:
Warum ist die L 419 nicht längst ausgebaut worden?
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Der unverändert vorhandene tägliche Wahnsinn auf Parkstraße und Linde/Jägerhaus sowie in der Rons-dorfer Innenstadt muss endlich ein Ende haben!!!
Nach dem Ausbau
- haben Schleichwege ausgedient
- wird die Innenstadt entlastet
- funktioniert die Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege sehr viel problemloser als heute
- gibt es weniger Lärm und weniger Umweltbelastung und
- verbessert sich die Lebensqualität – vor allem auf Linde – wesentlich
Dafür setzt sich im Interesse der heutigen und
vor allem der künftigen Ronsdorfer Bürger
die Aktion
ein.



